Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre. Nutzen sie zur Artikel-Filterung die Kategorien, Autoren und Stichwörter.
Mitte November hat der ÖVM auf kollegialer Ebene sowohl die ERGO- als auch MUKI-Versicherung darüber informiert, dass sie neben der Generali Versicherung, die einzigen nationalen Assekuranzen sind, die in den Unfallversicherungsbedingungen die Führerscheinklausel mit dem Zusatz „nach österreichischem Recht“ definiert haben.
bereits im Jänner 2020 berichteten wir von einem spannenden Fall (Unfalltod in der Unfallversicherung), der nun bereits auch zwei gerichtliche Entscheidungen mit sich brachte.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Naturkatastrophen weltweit stark gestiegen. Auch Österreich ist gefährdet. Durch die Topografie in Österreich gilt jedes Bundesland als Risikogebiet für Naturkatastrophen. Hierzulande sind es vor allem Extremwetterereignisse wie Stürme, Hochwasser, Schnee und Hagel, Hitzewellen sowie die unterschätzte Erdbebengefahr die Präventivmaßnahmen immer wichtiger machen. In Österreich gibt es keine Region, die nicht von Extremwetterereignissen betroffen sein kann. Risiken und Risikozonen sind den Menschen zu wenig bekannt. Eine Vielzahl von Studien zeigen deutlich, dass die Menschen die Gefahren, die von Extremwetterereignissen ausgehen, stärker unterschätzen als bislang angenommen. Trotz einiger Hochwasserereignisse in den letzten Jahren, wissen derzeit nur ca. 40 Prozent der Befragten, dass sich ihr Wohnort in einer Hochwassergefährdungszone befindet. Ein Grund mehr, unsere tägliche Arbeit als „Risikomanager“ in diese Richtung nicht neu zu überdenken, aber sensibilisieren sollten wir es auf alle Fälle. Die möglichen Erhöhungen in der Sparte Sturm bzw in der Naturkatastrophendeckung sollten wir nicht vernachlässigen. Somit freut es mich besonders, Ihnen einen profunden Kenner der Geologie, Mag. Ludwig Fegerl vorzustellen, der uns in den folgenden Zeilen seine Sicht der Geologie und deren Gefahr schildert.
Folgender Sachverhalt: Ein mit (2,5 Promille Alkohol beeinträchtigter) KFZ Lenker verursachte einen folgenschweren Unfall. Ein Mopedlenker wurde dabei im Gegenverkehrsbereich schwer verletzt und musste mit dem Notarzthelikopter von der Unfallstelle in das Spital geflogen werden. Die Schuldfrage steht außer Zweifel und es trifft den alkoholisierten PKW Lenker die volle Verantwortung.