14. März 2022 |
Gerhard Veits
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Recht
§ 17 VersVG (Vorvertragliche Anzeigepflicht)
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14. März 2022 |
Mag. Erwin Weintraud
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Wirtschaft & Steuern
BU für Lehrlinge & Studenten
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14. März 2022 |
Ing. Alexander Punzl
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Intern
Schon vor gut 1 ½ Jahren habe ich diese Überschrift im Makler Intern geschrieben und wir haben Ihnen unsere Partnerschaft mit dem EURIBRON-Netzwerk vorgestellt.
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02. Dezember 2021 |
Mag. Alexander Meixner
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Wirtschaft & Steuern
Die Zahlung der Prämie – bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit spricht man vom Beitrag – ist im § 1 Abs 2 VersVG als Hauptpflicht des Versicherungsnehmers definiert.
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02. Dezember 2021 |
Mag. Alexander Meixner
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Wirtschaft & Steuern
Zweck der Norm
Die private Krankenversicherung ergänzt – als Zusatzversicherung – in der Regel die Sozialversicherung. Die gesetzliche Pflichtversicherung erstreckt sich nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen auch auf das Kind des Versicherungsnehmers.
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02. Dezember 2021 |
ÖVM
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Intern
Die Deckungsablehnung des Versicherers nach § 12 VersVG – Jeremias – Verlag Österreich – ISBN: 978 3 7046 8341 0
Der prolongierte Rücktritt in der Lebensversicherung – Rebhahn – Verlag Österreich – ISBN: 978 3 7046 7813 3 § 165a
Warum Österreich maklerversichert sein sollte! – Moser/Riedlsperger/Gisch – NWV Verlag – ISBN: 978 3 7083 1070 1
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02. Dezember 2021 |
Mag. Markus Freilinger
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Recht
Nachdem wir im Makler Intern 2/2019 einen ausführlichen Artikel (nachzulesen unter folgendem Link: www.ovm.at/leistungen/makler-intern) zu den rechtlichen Grundlagen einer Vollmacht veröffentlicht haben, dürfen wir erneut auf die eine oder andere rechtliche-MUSS Bestimmung hinweisen.
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02. Dezember 2021 |
Mag. Alexander Meixner
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Wirtschaft & Steuern
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Mit der EKVK ist gesichert, dass Patienten im Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes zu ärztlicher Betreuung kommen.
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02. Dezember 2021 |
Mag. Alexander Gimborn
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Recht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits im Jänner 2020 berichteten wir von einem spannenden Fall (Unfalltod in der Unfallversicherung), der nun bereits auch zwei gerichtliche Entscheidungen mit sich brachte.
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02. Dezember 2021 |
Mag. Alexander Meixner
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Recht
Empfangsbedürftige Willenserklärungen werden erst dann rechtswirksam, wenn sie dem anderen Vertragspartner zugehen. So will es der § 862a ABGB. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom dem sogenannten Zugangsprinzip. Die Bedeutung dieses Prinzips reicht weit über den Antrag hinaus. Es gilt für alle auf einen Vertrag bezogenen Willenserklärungen, also beispielsweise auch für die Annahme, die Kündigung oder den Rücktritt.
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