Lebensversicherung auf dem Prüfstand


Die Diskussion über die Finanzierung des Pensionssystems sowie die immer wieder kehrenden Zu-Sicherungen der Politik, dass nach der jeweils letzten „Reform“ die  „Pensionen auf Jahrzehnte gesichert“ seien, sind zu einem ständigen Ritual geworden. Tatsächlich bestehen in der Bevölkerung erhebliche Lücken im Wissen über Hintergründe und volkswirtschaftliche Zusammenhänge von staatlichem Umlagesystem und privaten Kapitaldeckungsverfahren. Der Berater muss beide Systeme kennen um entscheiden zu können, ob und für wen private Vorsorge notwendig ist. Lebensversicherung – von der Legionärsversicherung der Römer bis zur Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge Inflation, Deflation, Währungsreform --- welche Auswirkungen ergeben sich für die private Vorsorge Deckungsstock und Nullzinspolitik der EZB Gegensätze und Verknüpfungen von Umlagesystem und Kapitaldeckungsverfahren Transparenz, Informationspflichten, mangelhafte Aufklärung Renditechancen und Langlebigkeitsrisiko Secondhandpolizzen und Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Zielgruppe

Versicherungsmakler, Mitarbeiter & Mitarbeiterinnen von Versicherungsmaklern. 

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.