Die Maklerklauseln


22. November
- Klauseln als Werkzeuge des Maklers
- Rechtliche Grundlagen
- Allgemeines zum ÖVM-Klauselverzeichnis
- Umgang, Akzeptanz und Einsatz der Klauseln

Allgemeine Sachklauseln – Teil 1

28. November
Allgemeine Sachklauseln – Teil 2 2. Dezember
Besondere Sachversicherungsklauseln – Teil 1
- Feuerversicherungsklauseln
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungsklauseln
- Sturmversicherungsklauseln 12. Dezember
Besondere Sachversicherungsklauseln – Teil 2
- Leitungswasserversicherungsklauseln
- Einbruchsdiebstahlversicherungsklauseln

16. Dezember
Besondere Sachversicherungsklauseln – Teil 3
- Glasversicherungsklauseln
- Haushaltsversicherungsklauseln
- KFZ-Versicherungsklauseln
Dieses Webinar kann nur als Blockveranstaltung gebucht werden - Sie nehmen bei Anmeldung von einem Termin also automatisch bei allen Veranstaltungen teil. 

Dauer
: 5 x 1,5 Stunden; jeweils von 10.00 - 11.30 Uh Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar

  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Mikrofon und Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können auch Anrufe mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät durchführen.

Kosten: 150,– exkl. USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

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Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.