Was der Makler über Lebensversicherungen wissen MUSS - Ein Blick hinter die Kulissen


Teil 1: Produkte – was Sie als Makler WISSEN MÜSSEN!
Angebote richtig lesen und kritisch hinterfragen - zum Selbstschutz.
0% Performance für Vergleiche untauglich? Gewagt oder Fakt?
Differenz zwischen Angebots- & Marktrendite erkennen.
Zillmerung: Funktion & Auswirkung.
Steuerunterschiede: KEST Vorteil nützen.
Kapitalgarantie & Inflation: Wie sinnvoll ist eine Kapitalgarantie?
§ 316 VAG: dieser Paragraph ist zu beachten.
Transparenz und Vergleichbarkeit - Produktanalyse einfach gemacht. Teil 2: Veranlagung / Geldsystem – das sollten Sie als Berater mindestens darüber wissen.
Währungsreformen, Hyperinflation: Ein Blick in die Geschichte.
Aktuelles: Zinsen, Schulden, Bankenpleiten, EZB, IWF, etc.
Anlageklassen und deren unterschiedliche Funktion & Auswirkung
Sinn & Unsinn bei der Vorsorge. Teil 3:Gewinnbringende Umsatzmöglichkeiten – für Ihre Klienten UND für Sie!
Das Kundengespräch mit 90%iger Erfolgsquote.
Klare Vereinbarung für ruhigen Schlaf.
Wie prüfen Sie bestehende Verträge? Müssen Sie das als Makler überhaupt? Welche Chancen eröffnen sich dadurch?
Wie können Sie Ihr „neues“ Wissen in der Praxis mit dem richtigen Konzept effizient und gewinnbringend einsetzen?

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.