Unternehmenskommunikation im elektronischen Zeitalter


Die TeilnehmerInnen erhalten einen Überblick zum Umgang mit elekronischen Kommunkationsmitteln wie Website, Newsletter, Social Media und Vernetzungsplattformen sowie aktuelle Best Practice Beispiele.

Im Praxisteil wird ein konkreter Newsletter inhaltlich, gestalterisch und technisch erstellt sowie ein kostenloses Newsletter-System vorgestellt.

  • Website – die Basis der Unternehmenskommunikation
  • XING, LinkedIn, Whatchado – digitale Präsenz
  • Infomail – Standardtexte und Unternehmenspräsentation
  • Newsletter – relevante Infos direkt in die Mailbox
  • Social Media – Facebook, Twitter, Slideshare – wo sind meine KundInnen?
  • Apps – Mehrwert durch Service
  • Rechtliche Aspekte für elektronische Werbung (TKG §107)

Methoden des Workshops

  • Vortrag und fachliche Inputs
  • Best-Practise-Beispiele
  • Erfahrungsaustausch und kollegiales Feedback
  • Praxisteil: Erstellung eines Newsletters

Freuen Sie sich auf einen interaktiven Workshop, holen Sie sich wertvolle Inputs um Ihre Unternehmskommunikation zu modernisieren und nutzen Sie die Gelegenheit um Fragen zu stellen und sich mit KollegInnen auszutauschen.

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.