Schadenbearbeitung durch den Versicherungsmakler I


- Schaden – Verpflichtung des Versicherungsmaklers
- Fehler und Haftung des Versicherungsmaklers
- Erwartungshaltung des Klienten
- Schadenssachbearbeiter des Versicherungsmaklers
- Mühewaltung und Chance
- Vorprüfung
- Beratung über die Einhaltung der Obliegenheiten
- Honorare für Forderungen für den Klienten
- Fälligkeit der Versicherungsleistung (VersVG)
- Recht des VN zur Einsicht in Gutachten (VersVG)
- Verjährung (VersVG)
- Paritätisches Kündigungsrecht
- Kulanzansuchen
- Verletzung von Geheimnissen und Versicherungsbetrug
- Allgemeine Regeln für die Schadensmeldung
- Sachbearbeiter am Telefon
- Schadensfälle und Bearbeitung aus der Praxis

Zielgruppe

Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Mitarbeiter von rechtsberatenden Berufen

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen  Credits: 80 Preis für 2 Seminartage bei Buchung des Seminars gemeinsam mit Schadenbearbeitung II:
1 Person € 460,–
2 Personen € 422,–
ab 3 Personen € 373,–
pro Seminartag jeweils 2 Kaffeepausen, Mittagessen und Unterlagen Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung



Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.