Gesetzliche u. vertragliche Obliegenheiten und Risikoausschlüsse in der Versicherung - Tatbestände und Rechtsfolgen


Auszug aus dem Seminarinhalt

  • Die "Obliegenheit"; der "Risikoausschluss": Begriffsbestimmung, Abgrenzung voneinander sowie vom Begriff der vertraglichen Pflichten
  • Methoden der Kategorisierung von Obliegenheiten und Risikoausschlüssen
  • Gestzliche und vertragliche Obliegenheiten/Risikoausschlüsse
  • Die Gestaltung des Versicherungsvertrages/der AVB im Hinblick auf Obliegenheiten und Risikoausschlüsse
  • Die Rechtskontrolle von vertragelich vereinbarten Obliegenheiten und Risikoausschlüssen
  • Vorausseitzungen und Umfang der Leistungsfreiheit des Vers. bei Obliegenheitsverletzung und Verwirklichung von Risikoausschlüssen
  • Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten
  • Gefahrstands- und Anzeigeobliegenheiten
  • Schadenmeldungs- und Mitwirkungsobliegenheiten
  • Schadenminderungs- und Abwendungsobliegenheit
  • u.v.m.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Mitarbeiter von rechtsberatenden Berufen. 

Preis für ÖVM Mitglieder 

1 Person € 245,–
2 Personen € 225,–
ab 3 Personen € 198,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen 

Credits: 80

Alle Preise pro Person exkl. 20% USt.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.